Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bau-, Sanierungs-, Montage-, Hausmeister- und sonstige Dienstleistungen zwischen BMS Heilbronn, Inhaber: Tim Braun, Weipertstr. 11, 74076 Heilbronn (nachfolgend „BMS Heilbronn“) und ihren Auftraggebern. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nachfolgend nicht zwischen beiden unterschieden wird.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die Unternehmer sind, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BMS Heilbronn stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Besichtigung, Angebot und Vertragsschluss
(1) Vor der Angebotserstellung verschafft sich BMS Heilbronn in der Regel bei einem Termin vor Ort ein Bild vom Vorhaben. Besichtigung und Angebotserstellung sind vergütungspflichtig. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand, beträgt mindestens 80 € netto (95,20 € inkl. Umsatzsteuer) und wird vor dem Termin mit dem Auftraggeber vereinbart. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag, wird sie vollständig mit der Rechnung verrechnet; andernfalls wird sie mit Übergabe des Angebots fällig. Angebote sind vier Wochen ab Datum gültig, weil auch die Materialpreise der Lieferanten nur so lange gebunden sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt (schriftlich, per E-Mail oder durch Unterschrift auf dem Angebot) und BMS Heilbronn den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
(3) Beruht das Angebot erkennbar auf Annahmen, die vor Ort nicht vollständig geprüft werden konnten (z. B. verdeckte Bauteile, Leitungsverläufe, Zustand hinter Verkleidungen), handelt es sich insoweit um einen Kostenanschlag. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert BMS Heilbronn den Auftraggeber unverzüglich, bevor weitergearbeitet wird (§ 649 BGB).
§ 3 Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, schuldet BMS Heilbronn nicht.
(2) Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder zusätzliche Leistungen oder stellen sich während der Arbeiten unvorhersehbare Umstände heraus (z. B. verdeckte Schäden, Schadstoffe, abweichende Bausubstanz), stimmen sich beide Seiten vor der Ausführung ab. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet, auf Wunsch nach einem Nachtragsangebot.
(3) Arbeiten, die nach Aufwand (Stundenlohn) vereinbart sind, weist BMS Heilbronn mit Stundennachweisen nach. Die Stundensätze ergeben sich aus dem Angebot.
(4) Die Entsorgung von Bauschutt, Altmaterial und Verpackung ist nur dann im Preis enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich aufführt. Andernfalls wird sie nach Aufwand zuzüglich der Entsorgungsgebühren berechnet.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und Strom und Wasser in üblichem Umfang kostenlos zur Verfügung stehen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Arbeitsbereich ist bei Arbeitsbeginn vom Auftraggeber zu räumen: Möbel, Einrichtung, Lagergut und empfindliche Gegenstände sind zu entfernen oder zu schützen. Ist der Arbeitsbereich nicht geräumt, kann BMS Heilbronn die Räumung selbst übernehmen. Der dafür nötige Zeitaufwand wird zu den Stundensätzen aus dem Angebot gesondert berechnet. Für Schäden an nicht entfernten Gegenständen haftet BMS Heilbronn nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Erforderliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft) beschafft der Auftraggeber. Ihm bekannte Leitungsverläufe, Pläne und Besonderheiten des Gebäudes teilt er vor Arbeitsbeginn mit.
(4) Statik: Ob Eingriffe in Wände, Decken oder andere Bauteile (z. B. Durchbrüche, Kernbohrungen, Abbruch) statisch zulässig sind, klärt der Auftraggeber vorab mit einem Statiker. Auf Wunsch beauftragt BMS Heilbronn einen Statiker im Namen und auf Kosten des Auftraggebers. Leitungen und Bewehrung ortet BMS Heilbronn vor Bohr- und Sägearbeiten mit geeigneten Geräten.
§ 5 Preise, Vorauszahlung und Zahlung
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Material: Die Kosten für das Material, das für den Auftrag bestellt oder angefertigt wird, stellt BMS Heilbronn vor der Bestellung in Rechnung. Das Material wird erst nach Zahlungseingang bestellt, die Arbeiten beginnen erst, wenn das Material bezahlt ist.
(3) Arbeitsleistung: Vor Beginn der Arbeiten ist eine Vorauszahlung auf die Arbeitskosten zu leisten. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Zahlungsplan im Angebot. Gegenüber Unternehmern beträgt die Vorauszahlung 70 % der Arbeitskosten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Restbetrag ist nach Abnahme mit der Schlussrechnung fällig.
(4) Bei Verbraucherbauverträgen (z. B. größere Umbauten) dürfen Vorauszahlungen und Abschläge zusammen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen (§ 650m BGB). Bei länger laufenden Aufträgen kann BMS Heilbronn zusätzlich Abschläge für bereits erbrachte Leistungen verlangen (§ 632a BGB).
(5) Rechnungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Gerät der Auftraggeber mit einer Voraus- oder Abschlagszahlung in Verzug, kann BMS Heilbronn die Arbeiten nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist einstellen, bis die Zahlung eingegangen ist. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 6 Termine und Ausführungsfristen
(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe beim Material, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt verlängern die Ausführungszeit angemessen. BMS Heilbronn informiert den Auftraggeber in diesen Fällen so früh wie möglich.
(2) Beginnen die Arbeiten auf Wunsch oder aus Gründen des Auftraggebers später als vier Wochen (bei Verbrauchern: vier Monate) nach Vertragsschluss, kann BMS Heilbronn nachweisbare Preissteigerungen beim Material in tatsächlicher Höhe weitergeben.
§ 7 Terminabsagen und vergebliche Anfahrt
(1) Vereinbarte Termine (Arbeitstermine und Termine vor Ort) sind verbindlich. Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, sagt er ihn spätestens zwei Werktage vorher ab.
(2) Wird ein Termin später abgesagt, ist der Auftraggeber nicht anzutreffen oder ist die Arbeitsstelle nicht zugänglich, berechnet BMS Heilbronn für Anfahrt und Ausfall eine Pauschale von 150 € (inkl. Umsatzsteuer) je Fall. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. BMS Heilbronn bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung nimmt der Auftraggeber die Leistung ab, idealerweise bei einem gemeinsamen Termin (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von BMS Heilbronn beseitigt.
(2) Setzt BMS Heilbronn dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert dieser die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn BMS Heilbronn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BMS Heilbronn, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist.
§ 10 Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Zeigt sich ein Mangel, meldet der Auftraggeber ihn möglichst zeitnah; BMS Heilbronn hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
§ 11 Haftung
(1) BMS Heilbronn haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 12 Kündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass BMS Heilbronn dafür einen Grund gesetzt hat, gilt § 648 BGB: BMS Heilbronn kann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Bereits bestelltes, auftragsbezogenes Material wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und auf Wunsch übergeben.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume von BMS Heilbronn (z. B. beim Termin vor Ort) oder ausschließlich per E-Mail oder Telefon geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Angebot beiliegt.
(2) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass BMS Heilbronn vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnt, und widerruft er den Vertrag später, hat er für die bis dahin erbrachten Leistungen Wertersatz zu leisten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Heilbronn.
Stand: September 2026